Digitale Barrierefreiheit ab Juni 2025 per Gesetz, auch für Kunst & Kultur

Am 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Wir haben KI gefragt, ob das Gesetz auch für Museen und Kulturinstitutionen gilt. Klare Antwort: Ja.

Das BaFG, das die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) umsetzt, verpflichtet zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen, was auch digitale Angebote von Museen und Kulturinstitutionen einschließt. 

Das Gesetz zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. 

Für Museen bedeutet dies konkret, dass ihre digitalen Angebote, wie Websites, Apps und andere Arten von digitalen Inhalten so gestaltet sind, dass jeder sie nutzen kann. Das schließt Menschen mit Behinderungen wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten mit ein, egal welche Hilfsmittel sie verwenden oder wie sie auf Inhalte zugreifen.

Wir haben uns im Web umgesehen, was Expert:innen empfehlen und worauf genau zu achten ist.

Die 4 grundlegenden Parameter für die Barrierefreiheit von digitalen Inhalten sind die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit für alle Nutzer:innen. Dies ist auch in den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) festgehalten, die als international anerkannte Richtlinien zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webinhalten festgelegt wurden.  Um digitale Inhalte für alle wahrnehmbar, bedienbar und verständlich zu machen, werden zumeist folgende Elemente und Designs vorgeschlagen:

Klare Navigation: Webseiten und mobile Apps sollten eine klare und einfache Navigation bieten.
Alternative Textbeschreibungen: Alternativtexte (Alt-Texte) beschreiben ein digitales Bild, sodass ein Bildschirmleseprogramm oder andere Hilfstechnologien das Bild interpretieren können und behinderte Menschen es verstehen können.
Kontrast und Lesbarkeit: Starke Kontraste zwischen Text und Hintergrund, anpassbare Schriftgrößen sowie eine klare, verständliche Sprache verbessern die Lesbarkeit.
Untertitel und Transkripte: Untertitel für Videos und Transkripte für Audioinhalte helfen nicht nur Menschen mit Hörbehinderungen, sondern auch denen, die in einer lauten Umgebung sind oder keine Kopfhörer haben.

Die Robustheit einer Website stellt sicher, dass sie mit verschiedenen Browsern und assistierenden Hilfstechnologien kompatibel ist, was regelmäßig anhand aktueller Webstandards überprüft werden sollte.

Für die Erstellung von Websites bedeutet das:

Content: verständlich – strukturiert – kontextbezogen – relevant – Alternativtexte – Überschriftenhierarchie

Design & Grafik: gute farbliche Kontrastverhältnisse – übersichtlich – intuitiv – responsiv – skalierbar – korrekte Lesereihenfolge

Technik: kurze Ladezeiten – Auszeichnungen (HTML Tags) – Skiplinks – Tastaturbedienbarkeit – Eingabehilfen – Fehlererkennung – konsistente Navigation

Know How zur digitalen Barrierefreiheit bietet unter anderem die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen an. Die Leistungen reichen von Sensibilisierungstrainings über konkrete Beratung und Schulungen bis hin zur Zertifizierung mit dem Web Accessibility Certificate WACA.

Das WACA ist das erste unabhängige Zertifikat im europäischen Raum, um Barrierefreiheit nach den internationalen WCAG-Richtlinien nach außen hin erkennbar zu machen. Das Zertifikat wurde von einem interdisziplinären Beirat ins Leben gerufen, darunter federführend die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, die auch gleichzeitig die abwickelnde Stelle der Zertifizierung ist.

Übrigens ist unter den im MuseumsGuide inklusiv vertretenen rund 160 heimischen Museen der Salon Stolz in Graz das bisher erste und einzige Museum, deren Website mit dem WACA ausgezeichnet ist.